Lesezeit 4 Min., aktualisiert am 07.12.2021

Mobilität

So klappt`s mit der Zulassung Ihres Autos

Lange in der Warteschlange stehen um dann am Schalter zu merken, dass man die Hälfte der Dokumente nicht dabei hat? Das gilt es zu vermeiden! Wir erklären Ihnen, worauf es bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs ankommt und beantworten die sieben wichtigsten Fragen.

1. Welche Papiere muss ich zur Zulassungsstelle mitnehmen?

Für die Zulassung Ihres Kfz brauchen Sie:
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass inklusive einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate sein darf.
  • ggf. eine Vollmacht, wenn ein Beauftragter die Zulassung übernimmt. Diese ist auch bei Ehepartnern erforderlich.
  • Einzugsermächtigung des Fahrzeughalters für die Kfz-Steuer
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Sofern Fahrzeug noch zugelassen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Sofern Fahrzeug stillgelegt: Abmeldebescheinigung oder Fahrzeugschein bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I, in denen die Abmeldung vermerkt wurde
  • Nachweis über noch gültige Hauptuntersuchung (HU)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Kfz-Kennzeichen (bei noch zugelassenem Fahrzeug, soweit vorhanden)

2. Woher bekomme ich die Versicherungsbestätigung (eVB)?

Die eVB erhalten Sie beim BGV, indem Sie über unseren Online-Tarifrechner einen Antrag auf Kfz-Versicherung stellen. Nach Ihrem Antrag wird die eVB auf der Abschlussseite angezeigt. Bitte notieren Sie diese.

Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer Berater vor Ort wenden oder in unserem Kundenservice anrufen (0721 660-0).

3. Muss ich bei der Zulassung persönlich anwesend sein?

Nein, müssen Sie nicht. Es kann auch jemand anderes für Sie das Fahrzeug zulassen. Diese Person müssen Sie dann allerdings mit einer Vollmacht ausstatten. Eine entsprechende Vorlage zum Download finden Sie auf den Internetseiten der meisten Zulassungsstellen.

4. Wie funktioniert die Kennzeichenmitnahme?

Seit 2015 gilt in Deutschland: Wer in ein anderes Bundesland umzieht, muss nicht mehr zwingend das Kennzeichen seines Autos ändern. Eine gesetzliche Neureglung ermöglicht die Mitnahme des bisherigen Nummernschildes – auch des Wunschkennzeichens – über alle Bundesländer hinweg. Beim Wohnortwechsel ist eine Ummeldung erforderlich. Im Zuge dessen wird die neue Anschrift auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen.

Wichtig: Bitte teilen Sie uns schnellstmöglich mit, wenn Sie umziehen.

5. Stichwort Wunschkennzeichen: Wie erhalte ich ein Nummernschild mit meinen Initialen?

Ihr Wunschkennzeichen bekommen Sie in fast allen Zulassungsstellen. Oft können Sie Ihr Kennzeichen sogar bequem online vorreservieren.

6. Was ist zu beachten, wenn Papiere und Schilder verloren bzw. gestohlen wurden?

Wenn Sie neue Kfz-Papiere brauchen, benötigen Sie immer eine Verlusterklärung. Das gilt auch beim Verlust von einem oder beiden Kennzeichen. Im Fall eines Diebstahls bringen Sie bitte zusätzlich einen Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei mit.

7. Kann ich den alten Kfz-Brief behalten?

Ja, können Sie. Diesen Wunsch sollten Sie aber gleich zu Beginn bei der Zulassungsstelle äußern. Dann wird der alte Kfz-Brief durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ausgetauscht. Nachdem er von der Behörde entwertet wurde, können Sie ihn mitnehmen.